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Dämmung der obersten Geschossdecke: Wie funktioniert das?
Wird Ihr Dachboden als Wohn- oder Lagerraum genutzt und muss begehbar sein? Dann wird Glaswolle in den bestehenden Hohlraum eingeblasen. Wir bohren dazu kleine Löcher in den Holzboden und blasen die Glaswolle ein. Anschließend werden diese Löcher mit Korkverschlüssen abgedeckt. Der Vorteil der Dämmung der obersten Geschossdecke mit Glaswolle ist, dass es sich um einen relativ kleinen Eingriff handelt, insbesondere im Vergleich zur Dachdämmung. Die Wärme, vor allem wenn das Dach unbeheizt ist, bleibt in der Wohnung. Dadurch sparen Sie direkt bei den Energiekosten.

Sollte Ihr Dachboden nicht als Wohn- oder Lagerraum genutzt werden und nicht begehbar sein, besteht auch die Möglichkeit, die Glaswolle direkt auf den Boden zu blasen. Die Fasern haben kleine “Widerhaken”, die sich miteinander verhaken, und die Glaswolle bleibt wie eine Decke auf dem Boden liegen.

Dämmung der obersten – begehbaren – Geschossdecke

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist wichtig, da hier die meiste Wärme entweicht. Wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt werden soll, aber begehbar sein muss, haben wir das ideale System für Sie. Wir empfehlen unser Dämmhülsensystem mit anschließenden Verlegeplatten. Die Dämmhülsen werden in einem Raster verlegt, sodass eine optimale Druckverteilung gewährleistet ist. Zudem wird der Hohlraum der Hülsen mit Dämmmaterial gefüllt, dadurch ist die wärmebrückenfreie Dämmung gewährleistet. Anschließend werden die Verlegeplatten angebracht und der dadurch entstandene Hohlraum mit Dämmmaterial ausgeblasen.

Mehr Informationen nötig, schauen Sie sich unser Video an.

Förderung für Ihre Dämmung:
Bitte beachten Sie, dass alle Förderanträge im Voraus gestellt werden müssen und oft ein Energieberater hinzugezogen werden muss. Bitte informieren Sie sich vorab gründlich!

KfW- und BAFA-Förderung:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert z. B. Ihre neue Umweltheizung. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt finanzielle Unterstützung für die Dämmung.

Neben BAFA und KfW gibt es viele regionale Förderprogramme – Ihr Energieberater kennt sich hier in der Regel gut aus.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über das Finanzamt Geld zu erhalten:

Der Steuerbonus beträgt 20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre.

• im ersten Jahr 7 % der Kosten
• im zweiten Jahr 7 % der Kosten
• im dritten Jahr 6 % der Kosten

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Unser Berater kommt gerne kostenlos & unverbindlich zu Ihnen.

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